Honorar

Ein guter persönliche Kontakt ist wesentlich für die gemeinsame Arbeit. Dafür sollten wir uns vorher kennenlernen. Somit biete ich einen Ersttermin von 30 min für pauschal 30 € an.

Über meine Qualifikation als Heilpraktiker können meine Leistungen mit den privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen abgerechnet werden, jeweils abhängig vom individuellen Vertragsinhalt. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen meist keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Verfahren. Bitte erkundigen Sie sich nach möglicher Erstattung bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung. Auch für Privatversicherte empfiehlt es sich, den Vertrag auf Erstattungsmöglichkeiten zu prüfen.

Meine Rechnungen als Heilpraktikerin sind nach §4 (14) UStG umsatzsteuerbefreit und unabhängig vom Erstattungsverhalten der Krankenkassen in voller Höhe zu begleichen.

Das Honorar für Coaching und Paartherapie ist umsatzsteuerpflichtig.

Psychotherapie

Eine mögliche Ausnahme betrifft die Psychotherapie. Ich bin Diplompsychologin und habe eine Therapieausbildung in Klärungsorientierter Psychotherapie. Durch den ausgeprägten Mangel an approbierten psychologischen PsychotherapeutInnen und einer daraus resultierenden unzumutbaren Wartezeit können in Ausnahmefällen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Dies ist individuell zu beantragen. Voraussetzung ist hierfür die Vorlage von folgenden Unterlagen:

  • Ein Protokoll, welches belegt, dass Sie sich mehrfach vergeblich um einen Psychotherapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung bemüht haben
  • Eine Bescheinigung eines Hausarztes / Facharztes / Psychotherapeuten über die Dringlichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung
  • verbunden mit der Information, dass die Möglichkeit besteht, bei mir kurzfristig mit einer psychotherapeutischen Behandlung anfangen zu können (inkl. meiner Qualifikationsnachweise).